Das sogenannte Heizungsgesetz, offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gibt es in seiner bekannten Form nicht mehr. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, Ende Juli ist es in Kraft getreten. Gleichzeitig hat die KfW zum 21. Juli 2026 ihre Förderbedingungen neu geordnet. Zwei Reformen, ein Zeitfenster — und viele Fragen von Kunden, die gerade eine neue Heizung planen. Hier die Einordnung, ohne Umwege.
Was sich am Gesetz wirklich ändert
Die zentrale Änderung: Die Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt ersatzlos. Damit fällt auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung weg, die bisher mitentschied, ob und wann diese Pflicht für ein Grundstück galt. Auch die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen wurde gestrichen.
Das bedeutet: Wer will, kann weiterhin eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Technologisch ist die Wahl jetzt freigegeben — Wärmepumpe, Hybridlösung, Fernwärme oder fossile Heizung, das entscheidet der Eigentümer, nicht mehr der Gesetzgeber.
Die Bio-Treppe für fossile Heizungen
Ganz ohne Auflage bleibt eine neue Öl- oder Gasheizung aber nicht. Ab 2029 greift eine stufenweise Pflicht, steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, Bio-Heizöl) beizumischen:
- Ab 2029: 10 % klimaneutraler Anteil
- Ab 2030: 15 %
- Ab 2035: 30 %
- Ab 2040: 60 %
Wer heute auf Gas oder Öl setzt, kauft sich also keine dauerhafte Ausnahme, sondern verschiebt steigende Betriebskosten in die Zukunft. Zusätzlich müssen Vermieter, die eine neue fossile Heizung einbauen, sich künftig zu 50 Prozent an bestimmten Kostenbestandteilen wie CO₂-Preis und Netzentgelten beteiligen — ein Punkt, der bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung für Mehrfamilienhäuser nicht fehlen sollte.
Ab 2030 kommt außerdem eine bundesweite Pflicht für Neubauten, mindestens solarbereit zu sein — Photovoltaik muss dann bei den meisten Häusern nachrüstbar geplant sein, auch wenn sie nicht sofort installiert wird.
Was sich bei der Förderung ändert
Parallel zur Gesetzesreform hat die KfW zum 21. Juli 2026 die Heizungsförderung neu justiert. Die Grundstruktur bleibt: eine Grundförderung plus mehrere Boni, die sich addieren, bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Neu ist, wie sich die einzelnen Bausteine zusammensetzen:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % (vorher 20 %, sinkt künftig halbjährlich um 4 Prozentpunkte)
- Einkommensabhängiger Bonus: bis 40 Prozentpunkte für Haushalte bis 30.000 € Jahreseinkommen, gestaffelt abnehmend bis 50.000 €
- Familienzuschlag: das anrechenbare Einkommen wird bei mindestens einem Kind pauschal um 10.000 € reduziert
Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von bisher 30.000 € auf 28.000 € — macht bei vollen 80 Prozent maximal 22.400 € Zuschuss. Für weitere Wohneinheiten im selben Gebäude gelten gestaffelt niedrigere Höchstbeträge (15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € je weitere Einheit).
Die „Datumsfalle", vor der Fachverbände warnen
Ab dem 1. Februar 2027 beginnt eine planmäßige Absenkung: Alle sechs Monate, jeweils zum 1. Februar und 1. August, sinkt die maximale Fördersumme um weitere 750 €. Der Verbandssprecher spricht dabei bewusst von einer „Datumsfalle" — nicht das Datum der Heizungsinstallation zählt, sondern das Datum, an dem der Förderantrag bei der KfW eingeht beziehungsweise bearbeitet wird. Wer eine Erneuerung plant, sollte den Antrag also nicht auf die lange Bank schieben, sondern frühzeitig mit vollständigen Unterlagen einreichen. Für den Einkommensbonus werden ohnehin die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre benötigt — die sollte man rechtzeitig bereithalten.
Warum sich die Wärmepumpe trotz freier Technologiewahl weiter lohnt
Die Technologiefreiheit ändert wenig an der wirtschaftlichen Realität: Nur klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe erhalten die volle Förderkulisse aus Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Eine neue Gas- oder Ölheizung bekommt diese Zuschüsse nicht — und läuft stattdessen mittelfristig in steigende Kosten durch die Bio-Treppe und den CO₂-Preis. Bei einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem COP von bis zu 4,8 amortisiert sich die Investition über die niedrigeren Betriebskosten zusätzlich zur Förderung deutlich schneller als noch vor der Reform absehbar war.
Unsere Einschätzung aus der Praxis: Wer ohnehin eine Heizung erneuern muss oder will, hat mit der aktuellen Förderkulisse noch ein gutes Zeitfenster — aber keines, das sich beliebig weit nach hinten schieben lässt. Nach der ersten Absenkungsstufe im Februar 2027 wird jede weitere Verzögerung schrittweise teurer.
Sie überlegen, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Haus lohnt, oder wollen wissen, wie viel Förderung Sie konkret bekommen? Unsere Förderberatung übernimmt die komplette Antragsabwicklung über die KfW für Sie — Sie müssen sich um nichts kümmern außer Ihrer neuen Heizung.

