Die große Förderreform vom Juli 2026 ist abgeschlossen, die neuen Sätze stehen. Eine Änderung steht allerdings noch aus — und sie kann für Hausbesitzer teurer werden als alles, was im Juli beschlossen wurde: Ab dem ersten Quartal 2027 hängt die Hälfte der KfW-Grundförderung davon ab, wo die Wärmepumpe gebaut wurde. Was heute feststeht, was noch offen ist, und was das für eine Planung bedeutet, die über den Jahreswechsel läuft.
Was sich im ersten Quartal 2027 ändert
Heute bekommt jede förderfähige Wärmepumpe dieselbe Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten — unabhängig davon, wer sie gebaut hat und wo. Das wird aufgeteilt:
- Grundförderung: sinkt für alle Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent
- Neuer Wertschöpfungs-Bonus: zusätzlich 15 Prozent, aber nur für Geräte mit „Ursprung in der Union"
Unter dem Strich heißt das: Ein Gerät mit Unionsursprung kommt mit 15 plus 15 Prozent wieder auf die heutigen 30 Prozent. Ein Gerät ohne diesen Nachweis bleibt bei 15 Prozent. Es ist also keine zusätzliche Förderung, sondern eine Umverteilung — wer die Voraussetzung erfüllt, steht wie bisher; wer nicht, verliert die Hälfte der Grundförderung. Ein genaues Startdatum innerhalb des Quartals ist bislang nicht benannt.
Was das in Euro bedeutet
Für die erste Wohneinheit erkennt die KfW derzeit maximal 28.000 € an förderfähigen Kosten an; zum 1. Februar 2027 sinkt dieser Deckel planmäßig auf 27.250 €. Fünfzehn Prozentpunkte darauf sind rund 4.090 € — das ist die Größenordnung, um die es bei der Herkunftsfrage geht.
Eine Einschränkung gehört dazu: Alle Boni zusammen sind auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Haushalte, die zusätzlich den vollen Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus ausschöpfen, stoßen mit Wertschöpfungs-Bonus an diese Decke und verlieren ohne ihn deshalb etwas weniger als die vollen 15 Punkte. Für die meisten Eigentümer schlägt die Differenz aber in voller Höhe durch.
Was noch nicht feststeht — und warum das wichtig ist
Die Eckpunkte sind bekannt, die Ausgestaltung ist es nicht. Offen sind bislang drei Punkte:
- Die genaue Höhe. 15 Prozent ist der Wert, mit dem die Branche derzeit rechnet und mit dem das zuständige Bundeswirtschaftsministerium den Mechanismus erläutert.
- Die Definition von „Ursprung in der Union". Gemeint ist die EU zuzüglich assoziierter Märkte — welche Länder darunterfallen und wie viel Fertigungstiefe verlangt wird, ist nicht veröffentlicht.
- Der Nachweis. Ob eine Herstellererklärung, eine Werksangabe oder ein Zertifikat verlangt wird, legt die KfW erst mit den Detailregeln fest.
Angekündigt ist die Ausgestaltung für das zweite Halbjahr 2026, also für die kommenden Monate. Die Fachverbände der Wärmepumpen- und Heizungsindustrie sind daran beteiligt und tragen die Stoßrichtung mit: Es geht darum, Fertigung und Arbeitsplätze in Europa zu halten.
Ein Hinweis, der uns wichtig ist: „Ursprung" ist ein Begriff aus dem Zollrecht und nicht dasselbe wie der Firmensitz einer Marke. Ein europäischer Markenname ist deshalb keine Garantie, eine außereuropäische Marke kein automatischer Ausschluss. Solange die Definition nicht veröffentlicht ist, lässt sich für kein einzelnes Gerät seriös vorhersagen, ob es den Bonus bekommt — und wir werden das hier auch nicht raten.
Der zweite Termin, den man mitdenken sollte: 1. Januar 2028
Parallel läuft eine zweite Verschärfung. Ab dem 1. Januar 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig — anerkannt sind unter anderem R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (Kohlendioxid). Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für genau solche Geräte ist zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen; die Anforderung selbst bleibt und wird ab 2028 zur Bedingung statt zum Bonus.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus ist R290 ohnehin längst der Standard, auch weil die F-Gase-Verordnung synthetische Kältemittel schrittweise aus dem Markt drängt. Wer heute ein Propan-Gerät einbaut, hat diese Hürde also bereits genommen.
Was das für Ihre Planung heißt
Drei Fälle, sortiert nach dem Datum, an dem der Förderantrag bei der KfW eingeht — nicht nach dem Einbautermin:
- Antrag noch 2026: die klarste Variante. 30 Prozent Grundförderung ohne jeden Herkunftsnachweis, Klimageschwindigkeitsbonus noch bei 16 Prozent, förderfähige Kosten noch bei 28.000 €.
- Antrag 2027: Herkunft vorher klären. Lassen Sie sich die Aussage zum Unionsursprung schriftlich geben, bevor der Vertrag unterschrieben ist — nicht danach.
- Antrag ab 2028: zusätzlich die Kältemittelfrage und weiter abgeschmolzene Sätze. Wer so lange wartet, sollte das aus technischen Gründen tun, nicht aus Hoffnung auf bessere Konditionen.
Unsere Einschätzung aus der Praxis
Die Nachricht ist unbequem, aber einfach: Die Förderung wird nicht besser. Jede angekündigte Stufe — der sinkende Kostendeckel ab Februar 2027, die Aufteilung der Grundförderung im ersten Quartal 2027, der halbjährlich schrumpfende Klimageschwindigkeitsbonus, die Kältemittelpflicht ab 2028 — zeigt in dieselbe Richtung.
Wer die Heizung ohnehin erneuern muss, sollte deshalb nicht auf mehr Klarheit warten, sondern mit dem heute geltenden Stand rechnen. Wer noch Zeit hat und erst 2027 baut, sollte es umgekehrt angehen: erst die Detailregeln zum Wertschöpfungs-Bonus abwarten, dann das Gerät auswählen — und nicht ein Gerät bestellen und hinterher hoffen. Sobald die KfW die Nachweisregeln veröffentlicht, aktualisieren wir diesen Beitrag.
Sie planen eine Wärmepumpe und wollen wissen, wie viel Förderung in Ihrem Fall realistisch ist? Unsere Förderberatung bereitet die komplette Antragsabwicklung über die KfW für Sie vor — den Antrag bei der KfW stellen Sie als Kunde selbst.


