Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Der Kernpunkt in einem Satz: Der CO₂-Preis auf Erdgas und Heizöl bleibt auch 2027 im selben Korridor wie in diesem Jahr — 55 bis 65 Euro je Tonne. Wer mit Gas oder Öl heizt, bekommt damit ein Jahr Ruhe bei einem Kostenblock, der zuletzt jedes Jahr gestiegen ist. Genau ein Jahr.

Was da eigentlich beschlossen wurde

Der CO₂-Preis auf Brennstoffe ist keine Steuer im klassischen Sinn, sondern ein Emissionshandel: Wer Gas, Heizöl oder Kraftstoff in Verkehr bringt, muss dafür Zertifikate kaufen. Die Kosten landen über den Arbeitspreis bei den Endkunden. Bis 2025 hat der Gesetzgeber diesen Preis pro Jahr fest vorgegeben, seit 2026 bildet er sich in Auktionen innerhalb eines gesetzlich gesetzten Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne.

Für 2027 war ursprünglich etwas anderes vorgesehen. Das europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr — kurz EU-ETS 2 — sollte Anfang 2027 starten und das nationale System ablösen. Die EU-Umweltminister haben den Start im November 2025 aber um ein Jahr auf 2028 verschoben, weil mehrere Mitgliedstaaten scharfe Preissprünge fürchteten. Damit stand Deutschland vor einem Übergangsjahr, für das im BEHG eine Sonderregel galt: Der nationale CO₂-Preis wäre 2027 direkt an den europäischen Emissionshandel gekoppelt worden — also an einen Markt, dessen Preise erheblich schwanken. Der Immobilienverband GdW rechnete für eine solche marktnahe Preisbildung mit 75 bis 85 Euro je Tonne.

Genau diese Kopplung streicht die Gesetzesänderung. Der Weg dahin: Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums Anfang Juli 2026, Kabinettsbeschluss am 12. August. Fertig ist das Gesetz damit noch nicht — es muss den Bundestag durchlaufen. An der Richtung dürfte sich wenig ändern, die Festlegung geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom Mai 2026 zurück.

Was der CO₂-Preis konkret kostet

Auf der Gas- oder Heizölrechnung taucht der Posten selten getrennt auf, er steckt im Arbeitspreis. Umgerechnet auf den Verbrauch sieht der Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne so aus:

  • Erdgas: rund 1,3 bis 1,55 Cent je Kilowattstunde, inklusive Mehrwertsteuer
  • Heizöl: rund 17,5 bis 20,7 Cent je Liter, inklusive Mehrwertsteuer

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sind das etwa 265 bis 310 Euro, die allein auf den CO₂-Preis entfallen. Bei einem Ölhaus mit 2.000 Litern Jahresverbrauch sind es rund 350 bis 410 Euro. Ein gut gedämmtes Haus mit 6.500 Kilowattstunden Gasverbrauch kommt auf etwa 85 bis 100 Euro — der Betrag hängt also fast vollständig am Verbrauch, nicht am Haustyp.

In Mietverhältnissen wird dieser Betrag nicht komplett weitergereicht. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz teilt die CO₂-Kosten seit 2023 nach einem zehnstufigen Modell zwischen Vermieter und Mieter auf, gemessen am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto größer der Anteil, den der Vermieter trägt.

Wer den CO₂-Preis gar nicht zahlt

Nicht jede Heizung ist betroffen. Das BEHG erfasst fossile Brennstoffe, die verbrannt werden:

  • Wärmepumpe: Strom fällt nicht unter das BEHG. Der CO₂-Anteil der Stromerzeugung ist über den bereits bestehenden europäischen Emissionshandel für Kraftwerke abgedeckt und im Strompreis enthalten — aber er steigt nicht mit dem Brennstoff-CO₂-Preis mit.
  • Holz und Pellets: biogene Brennstoffe, keine BEHG-Zertifikatspflicht.
  • Fernwärme: kommt darauf an, womit das Heizwerk arbeitet. Fossil betriebene Netze geben den CO₂-Preis über den Wärmepreis weiter.

2028 übernimmt der Markt

Die entscheidende Zahl in dieser Sache ist nicht 2027, sondern 2028. Zum 1. Januar 2028 startet der EU-ETS 2 und löst das nationale System ab. Ab dann legt kein Gesetzgeber mehr einen Korridor fest — der Preis entsteht am europäischen Markt aus Angebot und Nachfrage nach Zertifikaten.

Ganz ungebremst ist das nicht. Die EU-Regeln sehen einen Puffer über die sogenannte Marktstabilitätsreserve vor: Übersteigt der Preis eine Schwelle von 45 Euro je Tonne, werden zusätzliche Zertifikate in den Markt gegeben, um den Anstieg zu dämpfen. Das Europäische Parlament hat im April 2026 dafür gestimmt, diesen Mechanismus nachzuschärfen — Zertifikate sollen früher freigegeben und die 45-Euro-Schwelle über 2029 hinaus verlängert werden.

Wie hoch der Preis 2028 tatsächlich liegt, kann seriös niemand vorhersagen; die Prognosen von Verbänden, Beratern und Analysehäusern gehen weit auseinander. Sicher ist nur die Richtung. Ein Emissionshandel funktioniert dadurch, dass die Zertifikatsmenge über die Jahre sinkt — nach unten ist dieser Preis nicht konstruiert.

Was das für eine Heizungsentscheidung bedeutet

Nüchtern betrachtet: Die Stabilisierung verschafft Planungssicherheit für ein Jahr, sie dreht nichts um. Wer 2027 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, spart keine CO₂-Kosten — er verschiebt sie in Jahre, in denen der Preis nicht mehr politisch gedeckelt ist. Zusammen mit der Beimischungspflicht für klimaneutrale Brennstoffe ab 2029, die im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz steht, ergibt das zwei Kostenlinien, die beide nach oben zeigen.

Dazu kommt eine Bewegung in die Gegenrichtung: Die KfW senkt ihre maximale Fördersumme ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich ab, und der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft im selben Rhythmus. 2027 ist damit ein Jahr, in dem die Betriebskosten fossiler Heizungen ausnahmsweise stillstehen, während die Förderung für den Wechsel bereits abschmilzt. Wer ohnehin über einen Austausch nachdenkt, sollte diese beiden Kurven zusammen betrachten und nicht nur eine davon.

Eine einfache Rechnung für den Hausgebrauch: Nehmen Sie Ihren Jahresverbrauch der letzten Abrechnung, multiplizieren Sie ihn bei Gas mit 1,5 Cent je Kilowattstunde oder bei Öl mit 20 Cent je Liter. Das ist Ihr aktueller CO₂-Anteil pro Jahr — der Betrag, um den es ab 2028 nach oben geht. Bei den meisten Häusern, die wir in Frankfurt und Umgebung betreuen, liegt er zwischen 250 und 450 Euro.

Sie wollen wissen, wie sich das für Ihr Haus konkret rechnet? In unserem Heizkosten-Vergleich finden Sie eine offengelegte Modellrechnung für Wärmepumpe, Gas und Öl. Und wenn Sie ohnehin über einen Wechsel nachdenken: Wir schauen uns Ihr Haus an, rechnen die Wärmepumpe gegen Ihre jetzige Heizung und bereiten über unsere Förderberatung die Antragsunterlagen für die KfW vor.

Diese Einordnung beruht auf öffentlich verfügbaren Informationen zum Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 zur dritten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes sowie auf den EU-Regelungen zum ETS 2 (Stand: 24. August 2026). Der Gesetzentwurf hat das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen, Details können sich ändern. Die genannten Kostenbeispiele sind gerundete Näherungswerte auf Basis üblicher Emissionsfaktoren und ersetzen keine individuelle Berechnung, Rechts- oder Förderberatung — für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem Vorhaben sprechen Sie uns direkt an.