Zum 1. August 2026 ist die gesetzliche Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen wieder ein Stück gesunken. Das ist keine plötzliche Gesetzesänderung, sondern die planmäßige, im EEG fest verankerte Degression — trotzdem erreichen uns dazu regelmäßig Fragen von Kunden, die gerade eine PV-Anlage planen. Hier die Fakten, kurz eingeordnet.

Die aktuellen Sätze seit dem 1. August

Für Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) — also die meisten Einfamilienhäuser — gilt seit dem 1. August:

  • Teileinspeisung: rund 7,70 Cent je Kilowattstunde
  • Volleinspeisung: rund 12,22 Cent je Kilowattstunde

Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp — etwa größere Ein- oder Zweifamilienhäuser mit viel Dachfläche — liegen die Sätze bei rund 6,66 Cent (Teileinspeisung) beziehungsweise 10,25 Cent (Volleinspeisung) je Kilowattstunde.

Die halbjährliche Degression

Seit 2024 sinkt die Einspeisevergütung nicht mehr monatlich, sondern nur noch zweimal im Jahr — jeweils zum 1. Februar und zum 1. August — um etwa ein Prozent. Wer seine Anlage bis zum 31. Juli in Betrieb genommen hat, sichert sich noch den vorherigen, leicht höheren Satz. Wer jetzt neu plant, startet mit dem aktuellen Satz — und diesen dann für die vollen 20 Jahre der gesetzlichen Förderdauer.

Warum das für die meisten Frankfurter Eigenheime kaum ins Gewicht fällt

Bei aktuellen Strompreisen ist der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms für die allermeisten Haushalte ohnehin deutlich wirtschaftlicher als die reine Einspeisung — die Einspeisevergütung ist längst nicht mehr der zentrale Wirtschaftlichkeitsfaktor, der sie in den Anfangsjahren der PV-Förderung war. Eine leichte Absenkung um ein Prozent alle sechs Monate ändert an dieser Grundrechnung wenig, solange die Anlage von Anfang an auf möglichst hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist — zum Beispiel durch einen passenden Batteriespeicher oder die Kombination mit Wärmepumpe und Wallbox.

Bestandsanlagen sind nicht betroffen

Wichtig für alle, die bereits eine PV-Anlage besitzen: Die Absenkung betrifft ausschließlich Anlagen, die ab dem jeweiligen Stichtag neu in Betrieb genommen werden. Der Vergütungssatz, den Sie sich bei Inbetriebnahme Ihrer Anlage gesichert haben, gilt unverändert für die vollen 20 Jahre weiter.

Sie planen eine Photovoltaikanlage für Ihr Haus und möchten wissen, wie sich Eigenverbrauch, Speicher und die aktuelle Einspeisevergütung für Ihr Dach konkret rechnen? Wir übernehmen von der Dachauslegung bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber jeden Schritt — sprechen Sie uns einfach an.

Diese Einordnung basiert auf den öffentlich verfügbaren Vergütungssätzen nach EEG (Stand: 5. August 2026) und ersetzt keine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die genannten Sätze gelten für Neuanlagen ab dem jeweiligen Inbetriebnahmedatum und können sich durch künftige EEG-Anpassungen ändern — für eine verbindliche Berechnung für Ihr Dach sprechen Sie uns direkt an.