Förderberatung Frankfurt am Main

Heizungsförderung in Frankfurt. Gut vorbereitet.

Ohne Papierkram.

Wir prüfen für Kunden in Frankfurt am Main, welche KfW-Förderprogramme für Ihre Wärmepumpe oder PV-Anlage infrage kommen — inklusive unserer laufenden Förderaktion, und bereiten die komplette Antragstellung für Sie vor — von der Einschätzung bis zu allen nötigen Unterlagen, mit Förderquoten von bis zu 80 %. Den Antrag bei der KfW reichen Sie als Kunde selbst ein.

Förderung prüfen lassen
Beratungsgespräch zu Fördermitteln am Wohnzimmertisch mit Unterlagen und Laptop Berater erklärt einem Ehepaar die Fördermöglichkeiten am Tisch
KI
Bis 80%
Förderquote möglich
KfW
Programme im Blick
Volle Betreuung
Antrag bis Bewilligung
Fördergeldrechner

Ihre Förderung in wenigen Schritten.

Unverbindliche Schätzung nach den aktuellen KfW-Konditionen (gültig seit 21. Juli 2026) — inklusive Mehrfamilienhaus, Hybrid-Anlagen und Klimageschwindigkeitsbonus nach Heizungsalter.

Was dabei zählt

Förderung ist vor allem eine Frage der Reihenfolge.

Erst der Antrag, dann der Auftrag

Das ist der Fehler, der am meisten Geld kostet: Wer den Auftrag vergibt, bevor der Förderantrag gestellt ist, verliert den Anspruch. Maßgeblich ist nicht, wann die Heizung eingebaut wird, sondern wann der Antrag bei der KfW eingeht. Wir planen die Reihenfolge deshalb von Anfang an mit — Angebot, Antrag, dann Auftrag.

Wie sich der Fördersatz zusammensetzt

Es gibt eine Grundförderung, auf die sich mehrere Boni addieren — unter anderem für den zügigen Austausch einer alten Anlage und, einkommensabhängig, für Haushalte unterhalb einer festgelegten Grenze. Zusammen sind maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Die einzelnen Sätze ändern sich regelmäßig, deshalb rechnen wir sie im Gespräch am aktuellen Stand aus, statt hier eine Zahl zu nennen, die morgen überholt ist.

Warum Abwarten selten hilft

Einzelne Boni sind so angelegt, dass sie im Zeitverlauf schrittweise sinken. Wer ein Vorhaben ohnehin plant, verschenkt durch Zuwarten also eher Förderung, als dass er auf bessere Bedingungen trifft. Das heißt nicht, dass Eile geboten ist — nur, dass „nächstes Jahr“ in dieser Rechnung keine neutrale Option ist. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, sagen wir Ihnen konkret.

Was wir vorbereiten — und was Sie tun

Wir stellen die technischen Unterlagen zusammen, die die KfW sehen will: Fachunternehmererklärung, Angebot mit den förderfähigen Positionen und die Nachweise zur eingesetzten Technik — bei einer Wärmepumpe gehört die Heizlastberechnung dazu. Den Antrag selbst reichen Sie als Antragsteller ein — das schreibt das Verfahren so vor. Sie bekommen von uns eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dafür, damit im Portal nichts hängen bleibt.

Die Reihenfolge

Erst der Vertrag, dann der Antrag, dann der Auftrag.

Die häufigste Art, Fördergeld zu verlieren, ist ein zu früher Auftrag. Deshalb steuern wir die Reihenfolge für Sie — Sie müssen sie sich nicht merken.

Der Ablauf ist festgelegt: Zuerst schließen Sie mit uns einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung — er wird also nur wirksam, wenn die Förderung bewilligt wird. Erst danach stellen Sie den Antrag. Und erst nach der Zusage geht es in die Ausführung.

Wer diese Reihenfolge umdreht und vorher beauftragt, verliert den Anspruch — nicht, weil jemand kleinlich wäre, sondern weil das Verfahren so gebaut ist. Genau deshalb bereiten wir den Vertrag entsprechend vor und sagen Ihnen, wann Sie was unterschreiben.

Den Antrag reichen Sie selbst ein. Das schreibt das Verfahren vor und lässt sich nicht delegieren. Was wir tun können, ist alles davor: die Unterlagen zusammenstellen, die technischen Nachweise liefern und Ihnen zeigen, wo im Portal was einzutragen ist.

Ihr Fördersatz

Wie sich Ihr Prozentsatz zusammensetzt.

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die sich addieren. Wir rechnen Ihnen aus, welche davon bei Ihnen greifen — bevor Sie sich entscheiden.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und gilt für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Dazu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch einer alten Heizung, derzeit 16 Prozent. Und je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen kommt ein Einkommensbonus hinzu.

Nach oben ist gedeckelt: In der Regel bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Haushaltseinkommen können bis zu 80 Prozent erreichen. Ob Sie in diese Gruppe fallen, sehen wir gemeinsam an — dafür brauchen wir Ihre Steuerbescheide der letzten Jahre, die Sie ohnehin für den Antrag benötigen.

Wichtig zu wissen: Der Prozentsatz gilt auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Gesamtrechnung, und diese Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt. Wir sagen Ihnen bei der Angebotserstellung, welcher Teil förderfähig ist und welcher nicht — damit Sie mit einer realistischen Zahl planen, nicht mit einer Schlagzeile. (Stand Juli 2026.)

Der Zeitpunkt

Warum sich frühes Handeln rechnet.

Die Förderkulisse ist gut — und sie ist auf Abbau angelegt. Wer wartet, wartet gegen sich selbst.

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise, danach jeweils halbjährlich. Auch die förderfähigen Höchstkosten sind auf Absenkung angelegt. Das ist kein Verkaufsdruck, sondern steht in den Programmbedingungen.

Dazu kommt die praktische Seite: Vom ersten Gespräch über Heizlastberechnung, Vertrag und Antrag bis zur Bewilligung vergehen Wochen. Wer im Herbst beginnt, hat im Frühjahr eine Anlage — wer im Frühjahr beginnt, gerät in die Hauptsaison, in der alle gleichzeitig wollen.

Und schließlich läuft die alte Heizung derweil weiter und verbraucht, was sie verbraucht. Wie sich das gegen die Investition rechnet, haben wir im Heizkosten-Vergleich mit echten Zahlen durchgespielt.

Ihr Aufwand

Was Sie beisteuern — und was wir übernehmen.

Ihr Anteil ist überschaubar: ein paar Unterlagen und eine Unterschrift. Alles Technische und Formale bereiten wir vor.

Von Ihnen brauchen wir: Angaben zum Gebäude, die Steuerbescheide der letzten Jahre, wenn der Einkommensbonus in Frage kommt, und einen Zugang zum Förderportal, den Sie einmalig anlegen. Mehr nicht.

Wir liefern: die technischen Nachweise samt Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich, das förderkonform gefasste Angebot, den Vertrag mit aufschiebender Bedingung und eine Anleitung, welche Angabe im Portal wohin gehört.

Bleibt eine Lücke zwischen Zuschuss und Gesamtsumme, lässt sie sich über unseren Ratenkauf schließen — ohne Anzahlung, ohne Grundbucheintrag, erste Rate nach dem Einbau.

Wir sind Ihr Handwerksbetrieb, keine Förderbank: Wir sagen Ihnen, was wir aus der Praxis wissen, und wo eine Auskunft verbindlich sein muss, verweisen wir auf die Förderstelle. Das ist ehrlicher, als so zu tun, als hätten wir jede Einzelfallentscheidung im Griff.

Was gefördert wird

Nicht nur das Gerät — auch, was dazugehört.

Viele rechnen nur mit dem Wärmeerzeuger. Förderfähig ist aber deutlich mehr, und genau da verschenken Antragsteller regelmäßig Geld.

Zur Anlage selbst kommen die sogenannten Umfeldmaßnahmen: Arbeiten, die für den Betrieb der neuen Heizung nötig sind. Dazu zählen typischerweise die Demontage und Entsorgung der Altanlage, Anpassungen an der Wärmeverteilung, der hydraulische Abgleich, der Austausch einzelner Heizkörper und die notwendigen Elektroarbeiten.

Auch die Planungs- und Baubegleitungskosten gehören dazu. Und die Heizlastberechnung, die Sie ohnehin brauchen, ist Teil des Ganzen statt ein Posten obendrauf.

Nicht förderfähig ist, was mit der Heizung nichts zu tun hat — der neue Fliesenboden im Heizraum etwa. Wir schreiben unsere Angebote deshalb so, dass förderfähige und nicht förderfähige Positionen sauber getrennt sind. Das erspart Ihnen später Rückfragen und uns beiden eine Nachforderung.

Zu beachten ist der Deckel: Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit begrenzt. Der Prozentsatz gilt also nicht auf die Gesamtrechnung, sondern auf diesen gedeckelten Betrag — wir sagen Ihnen mit dem Angebot, wo Sie damit landen.

Mehrere Parteien

Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft.

Je mehr Beteiligte, desto wichtiger ist die Vorbereitung. Wir liefern die Unterlagen so, dass sie in einer Eigentümerversammlung bestehen.

Im Mehrfamilienhaus richtet sich die Förderung nach Wohneinheiten — der gedeckelte Betrag gilt je Einheit, nicht je Gebäude. Das verändert die Rechnung erheblich und macht Maßnahmen möglich, die auf den ersten Blick zu groß aussahen.

In der Eigentümergemeinschaft kommt der Beschluss hinzu. Damit die Versammlung entscheiden kann, braucht sie belastbare Zahlen: Gesamtkosten, förderfähiger Anteil, erwarteter Zuschuss, verbleibender Eigenanteil je Einheit. Genau diese Aufstellung bereiten wir vor, statt Ihnen ein Angebot zu geben, aus dem sich das jeder selbst herausrechnen müsste.

Für Vermieter gilt: Einzelne Boni sind an die Selbstnutzung gebunden, die Grundförderung nicht. Welche Konstellation bei Ihnen greift, sehen wir uns im Gespräch an.

Und wenn nach Abzug des Zuschusses ein Eigenanteil bleibt, lässt er sich über den Ratenkauf strecken — ohne Anzahlung und ohne Grundbucheintrag.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Förderprogramme kommen infrage?

Für Heizung und Sanierung ist meist die KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) relevant. Je nach Vorhaben können weitere kommunale oder landesspezifische Programme hinzukommen — wir prüfen das für Sie.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Bei Wärmepumpen sind über Grundförderung und Boni bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich — abhängig von Einkommen und weiteren Voraussetzungen. Unser Fördergeldrechner gibt eine erste Einschätzung.

Wer stellt den Förderantrag?

Wir bereiten die komplette Antragstellung für Sie vor — von der Einstufung bis zu allen nötigen Unterlagen und Formularen. Den Antrag bei der KfW müssen Sie als Kunde selbst stellen; wir begleiten Sie dabei bis zur Bewilligung.

Wann darf ich den Auftrag erteilen?

Nach der Zusage. Zuvor schließen Sie mit uns einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung — er wird erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt ist. Wer vorher fest beauftragt, verliert den Anspruch. Wir stellen den Vertrag entsprechend auf, damit das nicht passieren kann.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Dann greift die aufschiebende Bedingung: Der Vertrag wird nicht wirksam, und Ihnen entstehen daraus keine Kosten. Wir sehen uns gemeinsam an, woran es lag — häufig ist es eine Formalie, die sich beheben lässt.

Gilt die Förderung auch für Vermieter?

Die Programme unterscheiden zwischen selbstnutzenden Eigentümern und vermietetem Wohnraum, und einzelne Boni sind an die Selbstnutzung gebunden. Welche Konstellation bei Ihnen vorliegt, klären wir im Gespräch — auch für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften bereiten wir die Unterlagen auf.

Muss ich die Förderung versteuern?

Zuschüsse aus der Heizungsförderung mindern in der Regel die Anschaffungskosten. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung — wir stellen die Unterlagen so zusammen, dass sie damit arbeiten kann.

Sind auch die Nebenarbeiten förderfähig?

In der Regel ja, soweit sie für den Betrieb der neuen Heizung nötig sind — Demontage und Entsorgung der Altanlage, Anpassungen an der Wärmeverteilung, hydraulischer Abgleich, einzelne Heizkörper, notwendige Elektroarbeiten sowie Planung und Baubegleitung. Wir trennen förderfähige und nicht förderfähige Positionen im Angebot, damit es später keine Rückfragen gibt.

Was gilt im Mehrfamilienhaus?

Die förderfähigen Höchstkosten gelten je Wohneinheit, nicht je Gebäude. Das verändert die Rechnung deutlich. Für Eigentümergemeinschaften bereiten wir eine Aufstellung vor, die Gesamtkosten, Zuschuss und verbleibenden Eigenanteil je Einheit ausweist — so, dass die Versammlung damit beschließen kann.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Bewilligung?

Rechnen Sie mit einigen Wochen. Vor dem Antrag stehen Ortstermin, Heizlastberechnung und das förderkonform gefasste Angebot; danach folgt die Bearbeitung bei der Förderstelle. Wer im Herbst beginnt, hat im Frühjahr eine Anlage — im Frühjahr zu beginnen bedeutet Hauptsaison.

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