Ein Vertrag. Alle Anlagen. Volle Kontrolle.
Heizung, Photovoltaik und Klimatechnik in einem gebündelten Wartungsvertrag.
Mit dem Wartungsvertrag „Rundum-Sorglos“ bündeln wir auf Wunsch Heizung, Photovoltaik und Klimatechnik in einem gemeinsamen Vertrag mit abgestimmten Terminen — ein fester jährlicher Termin, ein Ansprechpartner für alle Gewerke, ohne dass Sie selbst an die Fälligkeit denken müssen.
Vertrag anfragenWas der Vertrag Ihnen abnimmt.
Warum jährliche Wartung sinnvoll ist
Eine jährliche Wartung erhält die Effizienz Ihrer Anlage, verlängert die Lebensdauer und ist bei vielen Herstellern Voraussetzung für den Garantieerhalt.
Wir erinnern, Sie müssen nichts nachhalten
Der eigentliche Nutzen ist unspektakulär und genau deshalb wertvoll: Sie führen keinen Fristenkalender mehr. Wir melden uns, wenn der Turnus fällig ist, und schlagen Termine vor. Gerade bei mehreren Anlagen mit unterschiedlichen Intervallen ist das der Unterschied zwischen gepflegter Technik und einer Wartung, die immer wieder ein Jahr nach hinten rutscht.
Hersteller verlangen den Nachweis
Viele Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller setzen eine dokumentierte jährliche Wartung voraus. Ohne lückenlosen Nachweis kann im Schadensfall die Kulanz entfallen — ausgerechnet dann, wenn es teuer wird. Die Protokolle aus dem Wartungsvertrag sind genau dieser Nachweis, gesammelt und jederzeit greifbar.
Ein Termin für Heizung, Klima und Photovoltaik
Wer Heizung, Klimagerät und PV-Anlage getrennt betreuen lässt, koordiniert drei Firmen und nimmt sich dreimal frei. Wir bündeln die Gewerke, die wir ohnehin selbst installieren, in einem Vertrag und möglichst in einem Termin. Das spart nicht nur Zeit, sondern deckt auch die Schnittstellen ab — etwa das Zusammenspiel von Wärmepumpe und eigenem Solarstrom.
Alle Gewerke aus einer Hand
Ob Heizung, Photovoltaik oder Klimatechnik — wir warten alle Ihre technischen Anlagen nach den jeweiligen Herstellervorgaben, mit einem einzigen Ansprechpartner für alles.
Planungssicherheit statt Fälligkeitsstress
Mit einem Wartungsvertrag sichern Sie sich einen festen jährlichen Termin und in der Regel bevorzugte Behandlung bei Störungen — ohne dass Sie selbst an die Fälligkeit denken müssen.
Sie müssen an nichts mehr denken.
Der Unterschied zur einzelnen Wartung ist kein technischer, sondern ein organisatorischer: Wir halten die Termine nach, nicht Sie.
In der Praxis heißt das: Wir melden uns, wenn Ihre Anlage dran ist, schlagen Termine vor und kommen. Sie führen keine Liste, verpassen keine Frist und stehen nicht im November vor der Frage, wann zuletzt jemand hineingesehen hat.
Bei mehreren Anlagen wird daraus ein spürbarer Unterschied. Heizung, Klimagerät und Photovoltaik haben unterschiedliche Rhythmen und unterschiedliche beste Zeitpunkte. Wir bündeln sie zu einem Termin im Jahr, mit einem Techniker und einer Anfahrt — statt dreimal einen halben Tag freizunehmen.
Und Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Anlagen kennt. Was im Vorjahr auffiel, steht in der Akte; was sich verändert hat, sehen wir im Vergleich.
Der Nachweis, den Hersteller sehen wollen.
Viele Hersteller knüpfen ihre Garantiezusagen an eine dokumentierte jährliche Wartung. Mit einem Vertrag haben Sie diesen Nachweis automatisch — und müssen ihn im Ernstfall nicht suchen.
Wir dokumentieren jeden Termin mit Messwerten, ausgeführten Arbeiten und getauschten Teilen. Diese Aufstellung ist genau das, was ein Hersteller sehen will, wenn nach acht Jahren ein teures Bauteil ausfällt und die Frage nach der Garantie aufkommt.
Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften kommt hinzu: Prüfpflichten für Trinkwasseranlagen und Rückstausicherungen lassen sich damit lückenlos belegen. Wir stellen die Unterlagen so zusammen, dass sie einer Prüfung standhalten — siehe auch Sanitär.
Und die Kosten sind planbar: eine feste jährliche Summe statt einer Rechnung, deren Höhe sich erst am Ende des Termins zeigt.
Vertragskunden kommen zuerst.
Der Vertrag wirkt nicht nur an dem einen Wartungstag, sondern das ganze Jahr — nämlich dann, wenn etwas nicht funktioniert.
Als Vertragskunde stehen Sie bei der Terminvergabe vorn — auch dann, wenn im Januar alle gleichzeitig anrufen. Bei einer Störung bekommen Sie in der Regel am nächsten Werktag einen Termin, ohne sich hinten anstellen zu müssen.
Dazu kommt ein Vorteil, den man nicht sofort sieht: Wir kennen Ihre Anlage. Der Techniker weiß, was verbaut ist, was zuletzt gemacht wurde und welche Ersatzteile in Frage kommen — er nimmt sie oft gleich mit, statt ein zweites Mal anfahren zu müssen.
Wie ein Einsatz abläuft und was Sie dafür bereitlegen sollten, steht beim Kundendienst. Was bei einer Wartung im Einzelnen geprüft wird, unter Wartung.
Was im Vertrag steht.
Ein Wartungsvertrag ist kein Rundum-sorglos-Versprechen, das später kleingedruckt wieder eingeschränkt wird. Bei uns steht darin, was tatsächlich geleistet wird — und was extra ist.
Enthalten ist die jährliche Wartung Ihrer vereinbarten Anlagen mit allen Prüf-, Mess- und Reinigungsarbeiten, den üblichen Kleinteilen wie Dichtungen, die Dokumentation und die Terminvereinbarung durch uns. Dazu Vorrang bei der Terminvergabe im Störungsfall.
Nicht enthalten sind Ersatzteile über die Kleinteile hinaus und Reparaturen, die über die Wartung hinausgehen. Das sagen wir vorher und nicht im Kleingedruckten — ein Vertrag, der beliebige Ersatzteile abdecken würde, müsste entsprechend kalkuliert sein, und das zahlen Sie dann jedes Jahr mit.
Was wir bei der Wartung finden, besprechen wir mit Ihnen, bevor etwas gemacht wird. Kleinigkeiten, die wir dabeihaben, erledigen wir auf Wunsch gleich; alles Größere entscheiden Sie in Ruhe.
Welche Anlagen Sie aufnehmen, entscheiden Sie: nur die Heizung, oder Heizung, Klimagerät und Photovoltaik zusammen. Je mehr in einem Vertrag stehen, desto eher lohnt sich der gebündelte Termin.
Nachweise, die einer Prüfung standhalten.
Wer vermietet, muss belegen können, dass die Anlagen im Haus geprüft sind. Der Vertrag erledigt genau das — im Hintergrund, ohne dass Sie eine Liste führen.
Wir dokumentieren jeden Termin mit Datum, Messwerten, ausgeführten Arbeiten und getauschten Teilen. Für Trinkwasseranlagen in vermieteten Gebäuden kommen die turnusmäßigen Beprobungen hinzu, für Rückstausicherungen die jährliche Funktionsprüfung.
Diese Unterlagen bekommen Sie in einer Form, mit der Sie arbeiten können — nicht als Stapel Durchschläge. Kommt eine Frage von Behörde, Versicherung oder Mieter, greifen Sie darauf zu, statt zu suchen.
Für Eigentümergemeinschaften stellen wir auf Wunsch eine Jahresübersicht zusammen, die sich in der Versammlung vorlegen lässt: was geprüft wurde, was auffiel, was ansteht. Das erspart der Verwaltung die Aufbereitung und macht die nächste Entscheidung leichter.
Kurz beantwortet.
Was beinhaltet eine Heizungswartung?
Je nach Anlagentyp unter anderem die Prüfung der Verbrennungswerte, des Wasserdrucks, der Sicherheitseinrichtungen und den Austausch von Verschleißteilen — nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers.
Ist eine Wartung gesetzlich vorgeschrieben?
Für Heizungsanlagen gibt es regelmäßige Prüfpflichten unter anderem durch den Schornsteinfeger. Eine herstellerseitige Wartung ist meist keine gesetzliche, aber eine wirtschaftlich sinnvolle und oft garantierelevante Maßnahme.
Kann ich einen Wartungsvertrag für mehrere Anlagen abschließen?
Ja, wir bündeln auf Wunsch Heizung, Photovoltaik und Klimatechnik in einem gemeinsamen Wartungsvertrag mit abgestimmten Terminen.
Was ist der Unterschied zur einzelnen Wartung?
Technisch nichts — geprüft wird dasselbe. Der Unterschied ist organisatorisch: Wir halten die Termine nach und melden uns, die Kosten stehen im Voraus fest, mehrere Anlagen werden zu einem Termin gebündelt, und Sie haben Vorrang bei der Terminvergabe im Störungsfall.
Kann ich mehrere Anlagen in einem Vertrag zusammenfassen?
Ja, und das ist der häufigste Fall: Heizung, Klimagerät und Photovoltaik in einem Vertrag, gewartet an einem Termin. Sie nehmen einmal frei statt dreimal, und wir fahren einmal an.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Ja, zu den vereinbarten Fristen. Wir binden niemanden über Jahre — wer mit uns zufrieden ist, bleibt, und wer es nicht ist, soll gehen können. Die Dokumentation der bisherigen Wartungen bekommen Sie selbstverständlich mit.
Sind Ersatzteile im Vertrag enthalten?
Die üblichen Kleinteile wie Dichtungen ja, größere Ersatzteile und Reparaturen darüber hinaus nicht. Das sagen wir vorher: Ein Vertrag, der beliebige Teile abdeckte, müsste entsprechend kalkuliert sein — und das zahlen Sie dann jedes Jahr mit, ob Sie es brauchen oder nicht.
Bekomme ich Nachweise für Behörden und Versicherung?
Ja, zu jedem Termin mit Datum, Messwerten, ausgeführten Arbeiten und getauschten Teilen. Für vermietete Gebäude kommen die Trinkwasserbeprobungen und die Prüfung der Rückstausicherung hinzu. Eigentümergemeinschaften bekommen auf Wunsch eine Jahresübersicht für die Versammlung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder fordern Sie direkt Ihren Wartungsvertrag „Rundum-Sorglos“ an.
60488 Ffm
Fr 8–12








